Mietkautionsdepot: Mietkaution als Geldanlage



  • Höhere Renditechancen als beim klassischen Kautionskonto
  • Ideale Lösung für Mieter und Vermieter
  • Zusätzliche Anlageziele (ohne Verpfändung) jederzeit möglich
  • Verschiedene Anlagestrategien passend zu jedem Anlegertyp
  • Auf Wunsch auch als nachhaltige Geldanlage oder als Zins-Investment am Geldmarkt

Was ist ein Mietkautionsdepot?

Mit einem Mietkautionsdepot besteht für den Mieter die Möglichkeit, die Mietkaution in ETFs / Fondsanteilen zu hinterlegen: weltweit, nachhaltig oder als Zins-Investment am Geldmarkt.

Mit einem solchen Mietkautionsdepot lässt sich oft eine höhere Rendite erzielen als mit einem klassischen Kautionskonto.

In den meisten Fällen wird bei einem Mietvertrag eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten vereinbart. Da Mieter mit ihrem Vermieter voraussichtlich eine langfristige Vertragsbeziehung eingehen, bietet sich ein Mietkautionsdepot als ideale Möglichkeit an, um langfristig zu investieren.

Denn beim klassischen Kautionskonto entsteht ein Kaufkraftverlust, weil das Geld durch die Inflation weniger Wert wird – und das Jahr für Jahr.

  • Mietkaution wird durch den Mieter in ETFs investiert
  • Sinnvolle Maßnahme gegen Inflation
  • Sämtliche Erträge stehen dem Mieter zu
  • Sicherheit für den Vermieter durch Verpfändung
  • Einfache Depoteröffnung

In 3 Schritten zum Mietkautionsdepot



Gemeinsam absprechen

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Einfache Online-Beratung

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Abschließen und verpfänden

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So funktioniert das Mietkautionsdepot

Als Mieter eröffnen Sie beim Anlagefreund ganz einfach ein Anlageziel, welches anschließend verpfändet wird. Gegen eine einmalige Gebühr von 29,75€ (inkl. MwSt.) kann eine Verpfändung des Depots mittels Verpfändungserklärung vorgenommen werden. Dies erfolgt für einen Begünstigten, in diesem Fall ist es Ihr Vermieter, welcher im Falle offener Mietkautionsforderungen auf das Depot zugreifen kann. Wichtig: Ist Ihr Vermieter eine GBR, können wir leider kein Mietkautionsdepot anbieten.

Wurden die Einlagen verpfändet, also die Verpfändungserklärung unterzeichnet und eine Bestätigung an den Vermieter übergeben, ist ein Zugriff auf die Fonds durch den Mieter nicht mehr möglich. Ein Verkauf von Anteilen oder eine Auszahlung ist erst wieder möglich, wenn die Verpfändung aufgehoben wurde, also in der Regel einige Monate nach Ende des Mietverhältnisses. Während der gesamten Zeit kann Ihr Geld eine Rendite für Sie erwirtschaften.

Ist Ihr erstes Anlageziel eröffnet und verpfändet, können Sie ganz einfach weitere Anlageziele eröffnen, und so zusätzlich für sich selbst sparen. Selbstverständlich werden Ihre privaten Depots nicht verpfändet und Sie können jederzeit über dieses Vermögen verfügen.

Wichtige Informationen und Dokumente

Die Verpfändungserklärung, eine Checkliste und die Informationsbroschüre können Sie hier herunterladen:
Download Verpfändungserklärung + Checkliste
Download Informationsbroschüre Mietkautionsdepot

Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument und eine beidseitige Kopie des Personalausweises (oder Reisepasskopie inkl. Kopie der Meldebestätigung) vom Vermieter senden Sie bitte per Post an:

Max Heinr. Sutor oHG

Hermannstr. 46

20095 Hamburg

Anschließend erhalten Sie eine Verpfändungsbestätigung.

Sie sind Bestandskunde?

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Mietkautionsdepot.

Kurz und knapp: Unser Anlagekonzept


Viele verschiedene Anlagestrategien bzw. Portfolios werden vom Anlagefreund angeboten, die ein gemeinsames Anlagekonzept auf Basis von passiven ETFs verfolgen.

Passive ETF-Anlagestrategie: Wir investieren ausschließlich in ETFs, die den Markt abbilden – denn bisher hat es sich gezeigt, dass es so gut wie nie einem Investor gelungen ist, dauerhaft besser als der Markt abzuschneiden.

Rendite- und Risikooptimiert: In wissenschaftlichen Untersuchungen konnte bewiesen werden, dass Sie bei gleichen Renditeerwartungen Ihr Risiko verringern können, wenn Sie auf eine breite Verteilung Ihrer Investition auf verschiedene Anlageklassen und –märkte setzen.


Zu den Anlagestrategien
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Erwartete Rendite nach Kosten
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Für Bestandskunden

Wenn Sie schon Anlagefreund-Kunde sind, können Sie noch einfacher von einem Mietkautionsdepot profitieren! In Ihrem Anlagefreund-Account können Sie ganz einfach ein neues Anlageziel eröffnen und Ihre Mietkaution hinterlegen lassen. Eine neue Identifizierung per PostIdent ist nicht notwendig.

So gehen Sie als Bestandskunde vor

  • Besprechen Sie das Vorhaben mit Ihrem Vermieter (keine GbR)
  • Das neue Anlageziel wird eingerichtet und verpfändet
  • Mietkaution wird in ETFs investiert

So profitieren Mieter und Vermieter

  • Sicherheit für Vermieter dank Verpfändungserklärung
  • Auszahlungssperre bis zur Rückgabe der Verpfändungserklärung
  • Geringer Verwaltungsaufwand

Haben Sie hierzu Fragen?

Wir stehen Ihnen telefonisch unter 030 - 4036 6950-0, per Chat, per E-Mail unter service@anlagefreund.de oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Wechsel zum Mietkautionsdepot

Sie haben bereits Ihre Mietkaution in ein klassisches Mietkautionskonto eingezahlt und möchten jetzt zu einem Mietkautionsdepot von Anlagefreund wechseln?

Mit dieser Anleitung unterstützen wir Sie beim Wechsel zu einem Mietkautionsdepot:

  1. Besprechen Sie das Vorhaben mit Ihrem Vermieter.
  2. Eröffnen Sie ein Anlageziel bei Anlagefreund.
  3. Hinterlegen Sie per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren einen kleinen Betrag auf Ihr Anlageziel, um die Verpfändungsgebühr von 29,75€ (inkl. MwSt.) zu begleichen.
  4. Unterzeichnen Sie die Verpfändungserklärung gemeinsam mit dem Vermieter. Weitere Informationen zur Verpfändung können Sie hier nachlesen: So funktioniert das Mietkautionsdepot
  5. Sobald Ihr Depot erfolgreich verpfändet wurde, werden Sie und Ihr Vermieter über die erfolgreiche Verpfändung informiert.

6. Einzahlung auf das Mietkautionsdepot.

Es existieren folgende Einzahlungsmöglichkeiten:

a) Sie überweisen die erforderliche Mietkautionssumme auf das entsprechende Anlageziel und das klassische Mietkautionskonto wird anschließend gekündigt, sodass die bisherige Mietkautionssumme an Sie ausgezahlt wird.

b) Der Vermieter überweist die Mietkautionssumme auf das Anlageziel des Mieters. Hierzu teilen Sie Ihrem Vermieter die IBAN des (Mietkautions-) Anlageziels mit. Sie finden diese Angabe im Login-Bereich unter „Ein- & Auszahlen → Überweisung“.

7. Ihr Vermieter wird mit Sicherheit einen Nachweis über den Zahlungseingang fordern. Nach Zahlungseingang übermitteln Sie Ihrem Vermieter einen Screenshot / Depotauszug.

Das sollten Sie wissen

Nach der Verpfändung eines Anlagezieles können Sie keine Auszahlung mehr vornehmen, jedoch jederzeit mit einem Sparplan oder durch Einmalzahlungen besparen und langfristig von Erträgen profitieren.

Noch flexibler sind Sie mit einem weiteren Anlageziel!

Sobald der Depoteröffnungsprozess und die Eröffnung des ersten Anlageziels abgeschlossen sind, können Sie in Ihrem Account einfach zusätzliche Anlageziele anlegen.

Für jedes Anlageziel können Sie jeweils eine eigene Anlagestrategie/ Risikoklasse wählen. Sie erhalten für jedes Anlageziel ein eigenes Verrechnungskonto und können flexibel ein- und auszahlen, da für die weiteren Anlageziele keine Verpfändungserklärung existiert.

Ihre Vorteile mit dem Anlagefreund

  • Einfache Geldanlage mit beliebig vielen Anlagezielen
  • Schon ab € 500 einmalig oder ETF-Sparplan ab € 25 / Monat
  • Breit diversifizierte Portfolios
  • Klassische und nachhaltige Anlagestrategien
  • Auch als risikoarme Geldmarkt-Strategie oder reines Anleihen-Investment

Häufig gestellte Fragen

Welche Risiken bestehen für ein (Mietkautions-) Depot?

Eine Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert Ihrer Kapitalanlage - also des Kautionsdepots - kann fallen oder steigen. Durch die Anlage Ihres Vermögens in mehrere ETFs werden mögliche Risiken zwar gestreut, dennoch unterliegen die Anlagestrategien weiterhin Risiken. Historische Wertentwicklungen, Simulationen und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Wie funktioniert das Rebalancing bei einer Mietkaution?

Zwischen einem Mietkautionsdepot und „normalen“ Anlagefreund-Depot gibt es keine Unterschiede beim Rebalancing. Anlagefreund wendet das Rebalancing einmal im Jahr an.

Das Ziel des Rebalancings ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Portfoliostruktur entsprechend der festgelegten Strategie. Beim Rebalancing werden Anteile in Positionen, die sich relativ besser entwickelt haben, verkauft, und solche in Positionen, die sich relativ schlechter entwickelt haben, zugekauft. Im Anschluss an diese Maßnahme entspricht das Portfolio wieder der ursprünglich angestrebten Asset Allokation.

Kann ich ein weiteres „normales“ Anlageziel eröffnen und sparen?

Selbstverständlich. Bei einem Mietkautionsdepot wird nur ein bestimmtes Anlageziel verpfändet. Die Eröffnung weiterer Anlageziele - ohne Einschränkungen wie Auszahlungssperre – ist problemlos möglich.

Kann der Vermieter in mein Depot schauen?

Nein. Der Vermieter kann nicht in Ihr Depot schauen und nur Sie allein haben Zugriff auf das Depot. Zugangsdaten dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.

Ist es egal, welche Rechtsform der Vermieter hat?

Nein. Die Regeln zur Geldwäsche sehen vor, dass jeder „wirtschaftlich Berechtigte“ ermittelt und überprüft werden muss. Da dieser Prüfungsprozess sehr aufwändig ist, können wir das Mietkautionsdepot leider nicht anbieten, wenn der Vermieter eine GBR ist.

Was passiert nach der Verpfändung?

Nach Ende des Mietverhältnisses lässt sich die Verpfändung mit der Rückgabe der Verpfändungserklärung aufheben. Der Vermieter prüft offene Forderungen, wie zum Beispiel fehlende Mietzahlungen, offene Nebenkostenabrechnungen oder bei Abnahme festgestellte Mietschäden. Anschließend wird die Bank informiert und die ETF-Anteile stehen zur freien Verfügung.

Wie hoch ist die Verpfändungsgebühr?

Für die Bearbeitung der Verpfändung fällt eine einmalige Gebühr von € 29,75 an (€ 25 +19 % MwSt.).

Die Verpfändungsgebühr wird direkt aus dem Mietkautionsdepot beglichen.

Was passiert mit den Erträgen?

Die gegebenenfalls angefallenen Erträge, die im Laufe des Mietverhältnisses bzw. der Anlagelaufzeit entstehen, stehen dem Mieter zu.

Kann das Mietkautionsdepot zusätzlich bespart werden?

Das gepfändete Anlageziel kann neben der hinterlegten Mietkaution zusätzlich durch Einmalzahlungen oder per Sparplan aufgestockt werden. Allerdings muss beachtet werden, dass durch die Verpfändung nicht nur die hinterlegte Mietkaution, sondern auch die zusätzlichen Einzahlungen nicht ausgezahlt werden können. Erst nach Aufhebung der Verpfändung, z.B. durch Beendigung des Mietverhältnisses, kann auf die zusätzlichen Einzahlungen zugegriffen werden. Als Alternative können Sie einfach ein weiteres Anlageziel eröffnen, um noch mehr flexibler Sparen zu können. Da die Verpfändung nur das Mietkautionsdepot betrifft, können Sie über alle anderen Anlageziele frei verfügen.

Was passiert, wenn der Vermieter die Mietkaution mit ETFs ablehnt?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein Mietkautionsdepot als Hinterlegung der Mietkaution zu akzeptieren. Deshalb ist die Absprache mit dem Vermieter noch vor Depoteröffnung wichtig. Falls das Depot bereits eröffnet wurde und der Vermieter sich nachträglich gegen das Mietkautionsdepot ausspricht, können Sie als Anleger das Depot als normales Anlageziel besparen oder es jederzeit ohne Kündigungsfrist auflösen.

Was passiert, wenn die hinterlegte Kautionssumme sinkt?

Marktschwankungen müssen bei jedem Depot einkalkuliert werden. Die Historie hat gezeigt, dass sich die Märkte mit der Zeit erholen. Allerdings kann es sein, dass die vereinbarte Kautionssumme unterschritten wird. Sie sollten vorab mit Ihrem Vermieter klären, wie darauf zu reagieren ist.
Falls der Vermieter auf das Geld zu einem „ungünstigen Zeitpunkt“ zugreifen will, wären folgende Maßnahmen denkbar:

  • Der Mieter zahlt den Ausgleich auf das Mietkautionsdepot ein.
  • Der Mieter tätigt vorab (regelmäßige) Einzahlungen, um mögliche Verluste auszugleichen.
  • Die Auszahlung des Mietkautionsdepots wird durch eine direkte Zahlung an den Vermieter verhindert und die Verpfändung des Depots durch Rückgabe der Verpfändungserklärung aufgehoben, sodass das ursprüngliche Mietkautionsdepot als normales Anlageziel weitergenutzt werden kann.

Kann ich einen Strategiewechsel vornehmen?

Ja. Ein Strategiewechsel ist möglich, wenn der Pfändungsgläubiger (in dem Fall der Vermieter) zustimmt. Einen Anlagestrategie-Wechsel (zum Beispiel von “grow50” auf “grow70”) können Sie für Ihre Anlageziele jederzeit per Formular erteilen. Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie das tatsächlich möchten und ob sich Ihre Risikoeinstellung geändert hat - immerhin haben Sie sich aktiv für Ihre aktuelle Anlagestrategie entschieden.

Kann ich trotz Verpfändung eine Teilauszahlung vornehmen?

Nein. Aufgrund der Verpfändung ist eine Teilauszahlung nicht möglich.

Wie kann ein Depot gekündigt werden?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter die Kaution vom Vermieter zurück. Bei einem Mietkautionsdepot geschieht die Abwicklung über die Rückgabe der Verpfändungserklärung. Vorher prüft der Vermieter, ob noch offene Forderungen (fehlende Mietzahlungen, offene Nebenkostenabrechnungen oder bei Abnahme festgestellte Schäden) existieren. Nach Aufhebung der Verpfändung können Sie über Ihr Depot frei verfügen oder es kündigen.